Abmelden als Mitglied
Deine Kündigung macht uns ehrlich gesagt ein wenig traurig.
Jedes Mitglied ist ein wichtiger Teil unseres Vereins – und mit Dir verlieren wir nicht nur ein Mitglied, sondern auch ein Stück Vereinsgemeinschaft.
Viele gemeinsame Momente, sportliche Erlebnisse und Begegnungen verbinden uns. Umso schwerer fällt es, Dich als aktives Mitglied gehen zu lassen. Der Verein lebt von den Menschen, die ihn mit Leben füllen – und Du warst ein Teil davon.
Auch wenn sich Wege manchmal trennen müssen, hoffen wir sehr, dass unsere gemeinsame Zeit in guter Erinnerung bleibt. Vielleicht führt Dich Dein Weg ja eines Tages wieder zurück zu uns – die Tür steht für Dich immer offen.
Und selbst wenn Du sportlich nicht mehr aktiv sein möchtest, kannst Du weiterhin Teil unserer Vereinsfamilie bleiben. Mit einer passiven Mitgliedschaft hilfst Du uns, besonders unsere Jugendarbeit und unsere außersportlichen Aktivitäten weiterzuführen – Dinge, die ohne Menschen wie Dich nicht möglich wären.
Danke für die Zeit, die Du uns geschenkt hast.
Du wirst uns fehlen.
Mit herzlichen Grüßen
Dein Verein
DJK Sümmern
Information zum Thema Kündigung in der Satzung
§ 7 Beendigung der Mitgliedschaft
- Die Mitgliedschaft endet
- durch Austritt aus dem Verein (Kündigung);
- durch Ausschluss aus dem Verein (§ 8);
- durch Tod;
- durch Auflösung des Vereins;
- durch Erlöschen der Rechtsfähigkeit der juristischen Personen. - Der Austritt aus dem Verein (Kündigung) erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Der Austritt kann zum Ende eines Jahres (31.12.) unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen erklärt werden.
- Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedschaftsverhältnis. Noch ausstehende Verpflichtungen aus dem Mitgliedschaftsverhältnis, insbesondere ausstehende Beitragspflichten, bleiben hiervon unberührt. Vereinseigene Gegenstände sind dem Verein herauszugeben oder wertmäßig abzugelten. Dem austretenden Mitglied steht kein Anspruch auf Rückzahlung überzahlter Beiträge zu.
