Wichtig: Für eventuelle Schäden hat der Ausleihende die Kosten zu tragen.

Informationen zu unserem Vereinsbus

Durch die Voting Aktion der Sparkasse Iserlohn konnten wir uns einen Vereinsbus kaufen. Dieser bietet 9 Personen (8 + 1 Fahrer) Platz. Er wird dazu eingesetzt um gemeinsam zu Auswärtsspielen, zum Training, zu Sportfreizeiten etc. zu fahren. Der Bus darf ebenfalls eingesetzt werden für den Transport von Gegenständen für die Organisationen von Vereinsfesten und Mannschaftstouren.

Für Privatfahrten steht der Vereinsbus auf Anfrage beim Fahrzeugwart zur Verfügung, sofern der Bus nicht zeitgleich für Vereinsintressen benötigt wird.

Im folgenden findet Ihr die Regelungen und Verträge, die (leider) in der heutigen Zeit für den Bus notwendig sind.

Den Kalender wann der Bus belegt ist findet Ihr unten.

Kalender des Vereinsbusses



Verleih vom Vereinsbus und vom Kofferanhänger

Solltet Ihr mal ein so großes Auto für den Transport von Personen benötigen, dann könnt Ihr uns gerne mal ansprechen. Wir schauen dann, ob wir Euch den Wagen zur Verfügung stellen können. Ihr könnt schon mal berechnen wie teuer der Vereinsbus wird! Die Datei für die Berechnung könnt Ihr hier>>> öffnen!

Bitte lest Euch auch die unten aufgeführten Text zur Nutzung des Fahrzeuges durch. Der Wagen steht nicht für Möbeltransporte zur Verfügung.

Des weiteren wird von uns auch ein Kofferanhänger verliehen. Weitere Informationen dazu findete Ihr weiter unten auf dieser Seite.

Bilder von unserem Vereinsbus

Übersicht der Vereinsbusnutzung

Durch die Voting Aktion der Sparkasse Iserlohn konnten wir uns einem Vereinsbus kaufen. Dieser bietet 9 Sportlern (8+1) Platz, um gemeinsam zu Auswärtsspielen, Training, Freizeiten, etc. zu fahren.  
Auch als Transporter für die Organisation von Vereinsfesten, Mannschaftstouren ist er bestens geeignet. 

Für Privatfahrten steht der Vereinsbus auf Anfrage beim Fahrzeugwart zur Verfügung, sofern er nicht im Verein benötigt wird.

Allgemeine Informationen zum Bus findet Ihr in der Betriebsanleitung und in der Kurzanleitung.

Der Bus sollte immer so behandelt werden, als wäre es mein eigenes Fahrzeug. 

Damit wir alle lange von dem Bus was haben, sollten wir immer daran denken, dass der Bus der Gemeinschaft dienen soll. So sollten wir es auch bei den Nutzungskosten sehen. Damit hier kein Streit aufkommt, wurde die folgende Regelung für die Buchungen und die Kosten erstellt.
Regelungen der Vereinsbusnutzung

Des Weiteren haben wir ein Dokument erstellt in dem wir Hinweise aufgestellt haben, die bei der Fahrt zu beachten sind. Diese Hinweise sind sowohl für die Fahrer als auch für die Mitfahrer gedacht. Eigentlich denken wir, der gesunde Menschenverstand sagt einem was richtig und was falsch ist. Wer sich aber nicht sicher ist der kann sich dies noch mal durchlesen, da man sich ja auch nicht alles merken kann.
Hinweise für die Vereinsbusnutzung

Wir werden regelmäßig das Fahrzeug von einem Sachverständigen auf die UVV (Unfallverhütungsvorschrift) kontrollieren lassen. Einen solchen regelmäßigen Check müssen wir auch mit den Fahrern durchführen. Dafür werden wir die "Fahrer UVV" durchführen. An diesen müssen die Fahrer regelmäßig teilnehmen. Diese beinhaltet auch die regelmäßige Führerscheinkontrolle.
Führerscheinkontrolle und Nachweispflicht

Wir hoffen das die Fahrt Euch gefallen hat und Ihr gut mit dem Fahrzeug zurecht gekommen seid. Sollten bei der Fahrt Schäden an das Fahrzeug gekommen sein oder die Fahrt  kostenpflichtig sein, ist bei der Rückgabe des Fahrzeug, dass Formular Rückgabe des Vereinsbusses auszufüllen: 
Rückgabe des Vereinsbusses 

Regelungen für die Vereinsbusnutzung

Auf Grund der hohen Kosten für die Unterhaltung unseres Vereinsbusses, müssen wir allgemein gültige Regelungen schaffen, um einerseits die Nutzung für den Sportbetrieb etc. zu ermöglichen und andererseits die Finanzierbarkeit zu sichern.  

 1 Kosten und Nutzungsregelungen

  • Bei der Nutzung sind 300 Freikilometer enthalten, für jeden weiteren Kilometer fallen Kilometerkosten von 0,25 €/km (Brutto) an.
  • Für die Nutzung ist eine Tagespauschale zu bezahlen. Die Tagespauschale beträgt für den ersten Tag = 25,00 € (Brutto), jeder weitere Tag wird mit 15,00 € (Brutto) berechnet.
  • Der Vereinsbus wird vollgetankt übernommen und ist wieder vollgetankt zurückzugeben. Der Kraftstoff (Diesel) ist vom Nutzer zu bezahlen. Sollte der Wagen mal nicht vollgetankt sein , dann bitte beim Start einmal tanken und die Quittung wird nachher verrechnet.
  • Der Vereinsbus ist innen und außen sauber zurückzugeben.
  • Die Nutzung des Vereinsbusses ist im Fahrtenbuch durch den Fahrzeugführer zu dokumentieren und anhand des Fahrtenbuches umgehend mit dem Fahrzeugwart des Vereins abzurechnen.  

 2 Kostenlose Nutzung

  • Die Nutzung des Vereinsbusses der Erwachsenen und der Jugend der DJK Summern e.V. und der SG Iserlohn-Summern Fahrten zum Spielbetrieb, sind kostenlos. Eine offiziell angemeldete Mannschaftsfahrt für jede Jugend-Mannschaft ist kostenlos. (max. 1 Wochenende)
  • Die Nutzung des Vereinsbusses für Fahrten für die Organisation von Vereinsfesten und ähnlichem ist kostenlos. 

 3 Teilweise kostenpflichtige Nutzung

  • Die Nutzung des Vereinsbusses für weitere Mannschaftsfahrten (Erwachsene und weitere Jugendfahrten) sind die halben Kilometerkosten (0,12 €/km), halbe Tagespauschale und der Kraftstoff (Diesel) zu bezahlen.
  • Die Nutzung des Vereinsbusses für Fahrten zu offiziell angemeldeten Turnieren (Vereinsvorstand ist informiert), ist nur der Kraftstoff (Diesel) zu bezahlen.
  • Fahrten zum Training sind noch zu klären, werden wahrscheinlich teilweise kostenpflichtig sein. (5€ / Monat) 

 4 Kostenpflichtige Nutzung

  • Bei Nutzung des Vereinsbusses für Privatfahrten sind die Kilometerkosten, Tagespauschale und der Kraftstoff (Diesel) zu bezahlen.
  • Die Nutzung des Vereinsbusses von anderen Vereinen/Organisationen sind die Kilometerkosten, Tagespauschale und der Kraftstoff (Diesel) zu bezahlen. 

5 Wofür wird der Bus normal nicht verliehen:

  • Private Umzüge (nur nach Rücksprache mit dem Vorstand)
  • Trinkfahrten

6 Reihenfolgeregelungen

Ein fairer, rücksichtsvoller Umgang mit den Terminen ist selbstverständlich.

  • Jugendfahrten haben Vorrang vor Erwachsenen Fahrten.
  • Längere Fahrten haben Vorrang vor Kurzfahrten.
  • Die Eintragung der Fahrten zu den Wettkampfspielen in der Liga geschieht nach gemeinschaftlicher Absprache der (Jugend) Abteilungsleiter. Vor der Saison.
  • Sollte ein Termin belegt sein, so müssen beide Fahrer sich Einvernehmlich einigen.
  • 8 Wochen vor Fahrtbeginn hat die eingetragene Gruppe immer Vorrang. Danach ist nur noch ein Wechsel in beidseitigem Einvernehmen möglich.
  • Letzte Entscheidung werden vom Fahrzeugverantwortlichen getroffen. Kann man sich mit diesem nicht gütig einigen, so kann in besonderen Ausnahmefällen der 26er Vorstand angesprochen werden. Wen er wohl unterstützt kann man sich denken!! 

6 Ausnahmeregelungen

In begründeten Fällen können in Absprache mit dem Vorstandsgremium Ausnahmeregelungen getroffen werden. Diese sind jedoch frühzeitig zu beantragen, da sie erst in den Sitzungen beschlossen werden müssen. 

Hinweise der Vereinsbusnutzung

Die DJK Sümmern hat im November 2019 einen werthaltigen, technisch und optisch einwandfreien Vereinsbus erworben. Ziel dieser Vereinsbus-überlassungsvereinbarung ist es, die Werthaltigkeit des Vereinsbusses, durch sorgsamen Umgang zu erhalten, damit wir alle lange daran Spaß haben. Bitte denkt daran das Kinder / Jugendliche im Bus sind. 

Hinweise für den Fahrer des Busses:

Vor der Fahrt:

Fahrzeugmängel

Bitte schaut vor der Fahrt nach Mängel und tragt diese in die Blatt ein.

Das Fahrzeug hat ziemlich viel Technik. Bitte beschäftigt Euch vor der Fahrt damit und nicht während der Fahrt.

Beim Be- und Entladen versuchen wir Macken zu vermeiden und gehen vorsichtig mit dem Bus um.

Ladungssicherung (Beachten Sie z.B. die Gefahren durch ungesicherte Kartons mit Broschüren auf Rücksitzen).

Vor der Fahrt ist zu prüfen ob die Scheiben sauber sind. Sollte dies nicht der Fall sein sind diese zu reinigen, gegebenenfalls frei zu kratzen. 

Sollte eine Warnleuchte aufblinken oder was anzeigen, so ist zu prüfen ob das Auto sofort still gesetzt werden muss oder noch weiter bewegt werden darf. Sollten durch ein Fehlverhalten weitere Kosten auftreten so ist der Fahrer dafür haftbar zu machen

Reparaturen werden dem Fahrzeugwart mitgeteilt.

Fahrzeug-Checks werden vom Fahrer durchgeführt und dem Fahrzeugwart mitgeteilt. Am besten in schriftlicher Form.

Anhänger

Solltet Ihr einen Anhänger an das Fahrzeug hängen, dann ist die Rückfahrelektronik ausgeschaltet.

Fahrtenbuch

Anstelle des Fahrtenbuches haben wir Zettel in den Wagen gelegt. Bitte füllt diese aus. Wir haben die Zettel nach Fahrt Nummeriert.

Radio

Schaut bitte vor der Fahrt ein die Bedienungsanleitung

Tempomat

Schaut bitte vor der Fahrt ein die Bedienungsanleitung

Starten des Fahrzeugs

Es dürfen nur Fahrer ab dem 23. Lebensjahr mit dem Bus fahren.

Der Fahrer hat darauf zu achten, dass alle Personen angeschnallt sind.

Die Fahrer dürfen vor der Fahrt keine Drogen und Medikamente zu sich genommen haben die das Fahren beeinflussen. Des Weiteren darf der Wagen nur mit 0,0 Promille Alkohol gefahren werden. (Denkt an die Personen die Ihr befördert)

Begleitetes Fahren ist in dem Bus nicht erlaubt.

Während der Fahrt

Allgemeine Fahrt

Es gilt die StvO und oder die Straßenverkehrsordnung des jeweiligen Landesc(Staates). Diese Regeln müssen eingehalten werden.

Denkt bei der Fahrt daran ihr fahrt fremde Personen. Daher sollte das defensive, vorrausschauende Fahren an erster Stelle stehen.

Jeder Fahrer ist angehalten, das Fahrzeug pfleglich zu behandeln, die geltenden Verkehrsregeln zu beachten und die vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten einzuhalten.

Die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten ist das oberste Gebot für jeden Fahrer. Grundsätzlich gilt: Ein Fahrer darf höchstens 4,5 Stunden am Stück lenken. Danach muss er zwingend eine Pause von 45 Minuten einlegen, in der keine Tätigkeiten ausgeübt werden. Die Pause dient zur Erholung.

Der Fahrer ist dafür verantwortlich, dass die Nutzung des Vereinsbusses nur im Rahmen einer ordnungsgemäßen Fahrt erfolgt.

Witterung bei Nebel, Regen und Schnee (Einschränkung der Sicht, Rutschgefahr, angemessene Geschwindigkeit, Beleuchtung, Reifenprofil, Frostschutz, Winterketten, Eiskratzer etc.).

Umgang mit Stress und Ablenkung (beigelegtes Dokument beachten)

Tanken

Es muss Diesel getankt werden.

Der Tank befindet sich auf der Fahrerseite.

Neben der Tanköffnung befindet sich auch noch die Adblu Öffnung.

Getankt werden kann nur wenn die Fahrertür offen ist. 

Adblu

Wenn die Anzeige leuchtet muss auch Adblu getankt werden. 

Diese befindet sich neben dem Tank

Öl

Wenn Ihr Tankt prüft bitte auch mal den Ölfüllstand.

Wenn der Ölstand zu gering ist füllt bitte ÖL XX/XX nach

Taschenlampe

Diese befindet sich im Handschuhfach. Bitte nach Gebrauch dort wieder hin legen.

Warnwesten

Diese befindet sich im Handschuhfach. Bitte nach Gebrauch dort wieder hin legen.

Fahrzeugschein

Eine Kopie befindet sich im Handschuhfach. Bitte nach Gebrauch dort wieder hin legen.

Das Original liegt beim 1. Vorsitzenden Ansgar Spiekermann

Notfall Nr.

Polizei: Telefon: 110

Versicherung:

Verein:

Fahrzeugwart:

Geschäftsführer:
Marius Grüne

1. Vorsitzender
Ansgar Spiekermann

2. Vorsitzende
Martina Hörstemeier

Unfall

Solltet Ihr einen Unfall haben dann beachtet bitte folgendes.

1. Polizei rufen auch wenn Ihr der Verursacher seid.
2. In dem Auto liegt die grüne Versicherungskarte, diese bitte ausfüllen
3. Tauscht bitte die Kontaktdaten mit dem Unfallpartner aus.
4. Solltet Ihr nich weiter fahren können, dann sucht bitte eine Reparaturwerkstatt vor Ort.
5. Kontaktiert bitte den Fahrzeugwart oder den 26er Vorstand.

Reparatur

Diese befindet sich im Handschuhfach. Bitte nach Gebrauch dort wieder hin legen.

Service Buch

Diese befindet sich im Handschuhfach. Bitte nach Gebrauch dort wieder hin legen.

Grüne Versichertenkarte

Diese befindet sich im Handschuhfach im Service Buch.

Bitte nach Gebrauch dem Fahrzeugwart Bescheid geben, damit wir eine neue Karte bestellen können.

Schutzbrief

Diese befindet sich im Handschuhfach.

Nach der Fahrt

Fahrzeugmängel

Beginn, Dauer und Entfernung der Nutzung sind unverzüglich nach Beendigung der Fahrt im Fahrtenbuch einzutragen. Der Fahrer-Name ist deutlich lesbar einzutragen und gilt als Unterschrift.

Das Fahrzeug ist in vollgetanktem Zustand zurückzugeben, außer bei Kurzfahrten unter 50km.

Sind Reinigungsarbeiten erfolgreich, so hat der Fahrer diesen Umstand bei Abgabe des Fahrzeugs mitzuteilen.

Festgestellte Defekte die bei Antritt der Fahrt, noch nicht bekannt sind, bitte unbedingt bei Rückgabe des Fahrzeugs am besten schriftlich melden.

Fahrzeugreinigung

Der Fahrer und die Mitfahrer haben dafür Sorge zu tragen, dass keine Gegenstände, insbesondere Sporttaschen oder Sportsachen, im Fahrzeug zurückbleiben. Dies werden sonst im Container max. einen Monat gelagert.

Alle Insassen haben dafür zu sorgen, dass Müll sofort entsorgt wird und größere Verunreinigungen des Fahrzeugs, insbesondere des Innenraums unterbleiben beziehungsweise entfernt werden.

Ist das Fahrzeug extrem verschmutzt, so muss das Fahrzeug gewaschen werden und innen gereinigt werden. Dies sollte nicht auf dem Fahrzeugwart hängen bleiben.

Besonderheiten:

Alle wichtigen schriftlichen Unterlagen liegen im Handschuhfach oder auf dem Armaturenbrett.

Eventuelle Bußgeldbescheide bzw. Strafanzeigen gehen zunächst an den Halter, werden jedoch an den Fahrer weitergeleitet.

Verkehrsunfälle/ Beschädigungen sind grundsätzlich polizeilich aufzunehmen.

Verhalten beim Unfall gelten die allgemeinen Regeln der StvO (Nutzung von Warnweste, Warndreieck, sicheren Standort suchen, Notrufnummern etc.).

Bei Auftreten besonderer Ereignisse, insbesondere bei einem Unfall/ Beschädigung, ist unverzüglich ggf. mittels Handy der Fahrzeugwart oder ein 26er Vorstandsmitglied zu informieren.

Bei notwendigen sofortigen Reparaturen während der Fahrt gilt das gleiche wie bei Nr. X (Unfall)

Das Fahrzeug darf während einer Tour von einem weiteren Fahrer gefahren werden. Die Verantwortung des Fahrzeugs bleibt aber bei dem eingetragenen Fahrer.

Hinweise für die Mitfahrer:

Im Vereinsbus gilt absolutes Rauchverbot ohne jede Ausnahme. Des Weiteren ist der Verzehr von Speisen und Getränken grundsätzlich untersagt. Dies kann auf den Raststellen erfolgen.

Dies ist kein Party – Bus, wir gehen mit dem Bus sorgsam um.

Auch wenn andere schon die ersten Macken in den Wagen gebracht haben versuchen wir weitere zu vermeiden.

Der Fahrer darf während der Fahrt nicht gestört werden.

Der Fahrer und die Mitfahrer haben dafür Sorge zu tragen, dass keine Gegenstände, insbesondere Sporttaschen oder Sportsachen, im Fahrzeug zurückbleiben. Dies werden sonst im Container gelagert.

Alle Insassen haben dafür zu sorgen, dass Müll sofort entsorgt wird und größere Verunreinigungen des Fahrzeugs, insbesondere des Innenraums unterbleiben beziehungsweise entfernt werden. 

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Führerscheinkontrolle

Zur Kontrolle des Führerscheins nehmen wir das folgende Dokument.

Ihr könnt es gerne zum Ausleihen des Fahrzeuges ausdrucken, ausfüllen und schon mitbringen, dann geht das Ausleihen deutlich schneller.

Rückgabe des Vereinsbusses

Allgemeine Informationen zum Bus

Ihr könnt hier gerne mal in die Betriebsanleitung von dem Vereinsbus schauen, wenn Ihr Fragen zur Bedienung des Busses habt. Diese liegt aber auch im Bus, so dass Ihr dort nachschauen könnt.

Des weiteren haben wir Euch hier mal eine kurze Betriebsanleitung zusammen gestellt für die wichtigsten Information. Sie ist nicht vollständig kann aber bei Fragen vielleicht helfen.

 

Kofferanhänger

Wir haben zu unserem Bus nun noch einen Kofferanhänger angeschafft. Der Anhänger ist ein Doppelachser, hat das 100 km/h Kennzeichnen und ist 3,15m lang und 1,5om breit. Die Höhe innen beträgt 1,80m.
Gerne verleihen wir den Anhänger auch an unsere Mitglieder. Wer sich den Anhänger ausleihen möchte, kann sich bei uns melden unter: info (at) djk-suemmern.de

Wir suchen für den Anhänger noch Sponsoren, die wir auf die Wände drucken würden, damit sich der Anhänger selber trägt. Wer Interesse hat, kann sich unter der oben aufgeführten Mail melden. Geplant sind pro Aufkleber 1m Breite x 0,8m Höhe für 90 € jährlich. Die Herstellkosten sind zu übernehmen und liegen bei ca. 70 € einmalig.