Mitglied werden

– so geht's!

Sie interessieren sich für das attraktive Sportangebot der DJK Sümmern und möchten sich selbst, Ihre Familie oder eines Ihrer Kinder bei uns anmelden?

 Hier bei uns online anmelden. 

Da wir wissen, dass nicht alle unsere Mitglieder einen Online-Zugang haben, können Sie sich weiterhin gerne bei unseren Übungsleitern in den Sportstunden ein Anmeldeformular aushändigen lassen.

Das Formular füllen Sie aus und geben es in der folgenden Sportstunde einfach wieder bei dem Übungsleiter ab oder senden es per Post an:

DJK Sümmern
Ansgar Spiekermann
Lohbreite 10
58640 Iserlohn

Anschließend erhalten Sie von uns ein Bestätigungsschreiben zu Ihrer Anmeldung. Bitte überprüfen Sie Ihre Daten in dem Schreiben.

Wir bitten um Verständnis, dass es beim Beantworten der Anmeldungen zu Verzögerungen kommen kann. Wir beantworten diese in der Regel zweimal im Jahr, so dass es unter Umständen etwas dauern kann, bis das Bestätigungsschreiben bei Ihnen ankommt.

Gerne können Sie zwei- bis dreimal in den jeweiligen Stunden schnuppern, damit Sie die Gruppe kennenlernen und sehen, ob sie zu Ihnen passt.

Was Du als Mitglied wissen solltest

Hallo liebes DJK-Sümmern-Mitglied,

wir freuen uns, Dich bei uns im Verein begrüßen zu dürfen und wünschen Dir viel Spaß und Erfolg. Hier sind einige Informationen zum Verein und eine Aufstellung der Rechte und Pflichten, die Du als Mitglied hast.

Deine Rechte:

  • Durch Deine Mitgliedschaft im Verein bist Du automatisch über den Verein in einer Sportversicherung versichert.
  • Du kannst als Mitglied an allen Übungsstunden, in die Du altersmäßig passt, teilnehmen (Kurse sind extra zu bezahlen - siehe Mitgliederbeiträge).
  • Wir versuchen, alle Übungsstunden regelmäßig und ohne große Ausfallzeiten anzubieten. Bei der Auswahl der Übungsleiter achten wir besonders auf Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit. Es kann jedoch immer mal sein, dass ein Übungsleiter ausfällt. In diesen Fällen versuchen wir, die Stunde durch einen anderen Übungsleiter zu ersetzen oder die Gruppe rechtzeitig über den Ausfall zu informieren. Hier möchten wir aber auch noch mal darauf aufmerksam machen, dass wir ein Verein sind. Unsere Übungsleiter und Trainer sind größtenteils ehrenamtlich tätig. Sie machen die Stunden in ihrer Freizeit!
  • Solltest Du mit Deinem Übungsleiter nicht zufrieden sein, solltest Du zuerst das Gespräch mit ihm suchen. Er sollte immer ein offenes Ohr für Dich und Deine Sorgen haben. Sollte es bei dem Gespräch nicht zu einer Einigung kommen, so kannst Du gerne den Vorstand kontaktieren.
  • Solltest Du Fragen zum Kinderschutz haben, kannst Du hier>>> ein paar Informationen finden.
  • Solltest Du Fragen haben, wie wir mit Deinen Daten umgehen, so kannst Du hier>>> ein paar Informationen finden.
  • Solltest Du einen Unfall haben, dann findest Du hier>>> Informationen dazu.
  • Du kannst jederzeit die aktuelle Satzung lesen.

 

Deine Pflichten:

  • Bezahlen der Mitgliedsbeiträge. Diese werden in der Regel einmal jährlich am 1. Februar per Lastschrift eingezogen. Schau sonst unter Mitgliedsbeiträge, welche anderen Optionen wir bieten.
  • Solltest Du umziehen oder sollte sich Deine Kontonummer ändern, ist es wichtig, dass Du uns die neue Adresse oder Kontonummer mitteilst. Dies kann ruhig per Mail unter info (at) djk-suemmern.de geschehen.
  • Möchtest Du Deine Mitgliedschaft in unserem Verein kündigen, so kannst Du dies jederzeit tun. Dies muss jedoch schriftlich erfolgen. Mündliche Informationen über Deinen Austritt an den Übungsleiter können nicht berücksichtigt werden, da diese nach dem Prinzip Stille Post oft vergessen werden. 
     

Wir freuen uns, wenn Du aktiv an unserem Vereinsleben teilnimmst. 
Wenn Du hier Ansprechpartner suchst, dann wende Dich doch bitte an unseren Vorstand.

Informationen zum Thema Mitgliedschaft in der Satzung

§ 5 Erwerb der Mitgliedschaft

  1. Mitglied des Vereins können natürliche und juristische Personen werden.
  2. Zum Erwerb der Mitgliedschaft ist ein Aufnahmeantrag erforderlich, über den der Vorstand entscheidet. Die Aufnahme in den Verein ist davon abhängig, dass sich das Mitglied für die Dauer der Mitgliedschaft verpflichtet, am Lastschriftverfahren teilzunehmen.
  3. Der Aufnahmeantrag eines beschränkt Geschäftsfähigen oder Geschäftsunfähigen ist von dem/den gesetzlichen Vertreter(n) zu stellen. Die gesetzlichen Vertreter der minderjährigen Vereinsmitglieder verpflichten sich mit dem Aufnahmegesuch  für die Beitragsschulden ihrer Kinder aufzukommen.
  4. Das Mitglied erhält eine schriftliche Aufnahmebestätigung. Mit der Aufnahme erkennt das Mitglied die Vereinssatzung und die Ordnungen in der jeweils gültigen Fassung an.
  5. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht. Die Ablehnung der Aufnahme muss nicht begründet werden.