Wichtig: Für eventuelle Schäden hat der Ausleihende die Kosten zu tragen.
Informationen zu unserem Vereinsbus
Durch die Voting-Aktion der Sparkasse Iserlohn konnten wir uns einen Vereinsbus kaufen. Dieser bietet 9 Personen (8 + 1 Fahrer) Platz. Er wird dazu eingesetzt, um gemeinsam zu Auswärtsspielen, zum Training, zu Sportfreizeiten etc. zu fahren. Der Bus darf ebenfalls für den Transport von Gegenständen für die Organisation von Vereinsfesten und Mannschaftstouren eingesetzt werden.
Für Privatfahrten steht der Vereinsbus auf Anfrage beim Fahrzeugwart zur Verfügung, sofern der Bus bei Buchung nicht zeitgleich für Vereinsinteressen benötigt wird.
Im Folgenden findet Ihr die Regelungen und Verträge, die (leider) in der heutigen Zeit für den Bus notwendig sind.
Den Kalender, wann der Bus belegt ist, findet Ihr unten.
Regeln und Hinweise im Detail
Allgemeine Informationen zum Bus
Ihr könnt hier gerne mal in die Betriebsanleitung von dem Vereinsbus schauen, wenn Ihr Fragen zur Bedienung des Busses habt. Diese liegt aber auch im Bus, so dass Ihr dort nachschauen könnt.
Des weiteren haben wir Euch hier mal eine kurze Betriebsanleitung zusammengestellt für die wichtigsten Information. Sie ist nicht vollständig kann aber bei Fragen vielleicht helfen.
Verleih vom Vereinsbus und vom Kofferanhänger
Solltet Ihr einmal ein so großes Auto für den Transport von Personen benötigen, dann könnt Ihr uns gerne mal ansprechen. Wir schauen dann, ob wir Euch den Wagen zur Verfügung stellen können. Ihr könnt schon einmal berechnen, wie teuer der Vereinsbus wird! Die Datei für die Berechnung könnt Ihr hier>>> öffnen!
Bitte lest Euch auch die unten aufgeführten Texte zur Nutzung des Fahrzeuges durch. Der Wagen steht nicht für Möbeltransporte zur Verfügung.
Des Weiteren verleihen wir auch einen Kofferanhänger. Weitere Informationen dazu findet Ihr weiter unten auf dieser Seite.
Regelungen für die Vereinsbusnutzung
Aufgrund der hohen Kosten für die Unterhaltung unseres Vereinsbusses müssen wir allgemein gültige Regelungen schaffen, um einerseits die Nutzung für den Sportbetrieb etc. zu ermöglichen und andererseits die Finanzierbarkeit zu sichern.
1 Kosten und Nutzungsregelungen
- Bei der Nutzung sind 300 Freikilometer enthalten, für jeden weiteren Kilometer fallen Kilometerkosten von 0,25 €/km (brutto) an.
- Für die Nutzung ist eine Tagespauschale zu bezahlen. Die Tagespauschale beträgt für den ersten Tag = 25,00 € (brutto), jeder weitere Tag wird mit 15,00 € (brutto) berechnet.
- Der Vereinsbus wird vollgetankt übernommen und ist wieder vollgetankt zurückzugeben. Der Kraftstoff (Diesel) ist vom Nutzer zu bezahlen. Sollte der Wagen einmal nicht vollgetankt sein, dann bitte beim Start einmal tanken und die Quittung wird nachher verrechnet.
- Der Vereinsbus ist innen und außen sauber zurückzugeben.
- Die Nutzung des Vereinsbusses ist im Fahrtenbuch durch den Fahrzeugführer zu dokumentieren und anhand des Fahrtenbuches umgehend mit dem Fahrzeugwart des Vereins abzurechnen.
2 Kostenlose Nutzung
- Die Nutzung des Vereinsbusses durch die Erwachsenen und die Jugend der DJK Sümmern e. V. und der SG Iserlohn-Sümmern für Fahrten zum Spielbetrieb ist kostenlos. Eine offiziell angemeldete Mannschaftsfahrt für jede Jugend-Mannschaft ist kostenlos. (max. 1 Wochenende)
- Die Nutzung des Vereinsbusses für Fahrten für die Organisation von Vereinsfesten und ähnlichem ist kostenlos.
3 Teilweise kostenpflichtige Nutzung
- Bei der Nutzung des Vereinsbusses für weitere Mannschaftsfahrten (Erwachsene und weitere Jugendfahrten) sind die halben Kilometerkosten (0,12 €/km), die halbe Tagespauschale und der Kraftstoff (Diesel) zu bezahlen.
- Bei der Nutzung des Vereinsbusses für Fahrten zu offiziell angemeldeten Turnieren (Vereinsvorstand ist informiert) ist nur der Kraftstoff (Diesel) zu bezahlen.
- Fahrten zum Training sind noch zu klären, werden wahrscheinlich teilweise kostenpflichtig sein (5 € / Monat).
4 Kostenpflichtige Nutzung
- Bei Nutzung des Vereinsbusses für Privatfahrten sind die Kilometerkosten, die Tagespauschale und der Kraftstoff (Diesel) zu bezahlen.
- Bei der Nutzung des Vereinsbusses durch andere Vereine/Organisationen sind die Kilometerkosten, die Tagespauschale und der Kraftstoff (Diesel) zu bezahlen.
5 Wofür wird der Bus normalerweise nicht verliehen?
- Private Umzüge (nur nach Rücksprache mit dem Vorstand)
- Trinkfahrten
6 Reihenfolgeregelungen
Ein fairer, rücksichtsvoller Umgang mit den Terminen ist selbstverständlich.
- Jugendfahrten haben Vorrang vor Erwachsenenfahrten.
- Längere Fahrten haben Vorrang vor Kurzfahrten.
- Die Eintragung der Fahrten zu den Wettkampfspielen in der Liga geschieht nach gemeinschaftlicher Absprache der (Jugend-)Abteilungsleiter vor der Saison.
- Sollte ein Termin belegt sein, so müssen sich beide Fahrer einvernehmlich einigen.
- 8 Wochen vor Fahrtbeginn hat die eingetragene Gruppe immer Vorrang. Danach ist nur noch ein Wechsel in beidseitigem Einvernehmen möglich.
- Die letzte Entscheidung wird vom Fahrzeugverantwortlichen getroffen. Kann man sich mit diesem nicht gütlich einigen, so kann in besonderen Ausnahmefällen der 26er Vorstand angesprochen werden. Wen er wohl unterstützt, kann man sich denken!
7 Ausnahmeregelungen
In begründeten Fällen können in Absprache mit dem Vorstandsgremium Ausnahmeregelungen getroffen werden. Diese sind jedoch frühzeitig zu beantragen, da sie erst in den Sitzungen beschlossen werden müssen.
Hinweise zur Vereinsbusnutzung
Die DJK Sümmern hat im November 2019 einen werthaltigen, technisch und optisch einwandfreien Vereinsbus erworben. Ziel dieser Vereinsbus-Überlassungsvereinbarung ist es, die Werthaltigkeit des Vereinsbusses durch sorgsamen Umgang zu erhalten, damit wir alle lange daran Spaß haben. Bitte denkt daran, dass Kinder und Jugendliche im Bus sind.
Hinweise für den Fahrer des Busses:
Vor der Fahrt:
Fahrzeugmängel
Bitte schaut vor der Fahrt nach Mängeln und tragt diese in das Blatt ein.
Das Fahrzeug hat ziemlich viel Technik. Bitte beschäftigt Euch vor der Fahrt damit und nicht während der Fahrt.
Beim Be- und Entladen versuchen wir Macken zu vermeiden und gehen vorsichtig mit dem Bus um.
Achtet auf die Ladungssicherung (z. B. Gefahren durch ungesicherte Kartons mit Broschüren auf Rücksitzen).
Vor der Fahrt ist zu prüfen, ob die Scheiben sauber sind. Sollte dies nicht der Fall sein, sind sie zu reinigen, gegebenenfalls frei zu kratzen.
Sollte eine Warnleuchte aufleuchten oder etwas anzeigen, so ist zu prüfen, ob das Fahrzeug sofort stillgesetzt werden muss oder noch weiter bewegt werden darf. Sollten durch ein Fehlverhalten weitere Kosten entstehen, so ist der Fahrer dafür haftbar zu machen.
Reparaturen werden dem Fahrzeugwart mitgeteilt.
Fahrzeug-Checks werden vom Fahrer durchgeführt und dem Fahrzeugwart mitgeteilt. Am besten in schriftlicher Form.
Anhänger
Solltet Ihr einen Anhänger an das Fahrzeug hängen, dann ist die Rückfahrelektronik ausgeschaltet.
Fahrtenbuch
Anstelle des Fahrtenbuches haben wir Zettel in den Wagen gelegt. Bitte füllt diese aus. Wir haben die Zettel nach Fahrten nummeriert.
Radio
Schaut bitte vor der Fahrt in die Bedienungsanleitung.
Tempomat
Schaut bitte vor der Fahrt in die Bedienungsanleitung.
Starten des Fahrzeugs
Es dürfen nur Fahrer ab dem 23. Lebensjahr mit dem Bus fahren.
Der Fahrer hat darauf zu achten, dass alle Personen angeschnallt sind.
Die Fahrer dürfen vor der Fahrt keine Drogen und Medikamente zu sich genommen haben, die das Fahren beeinflussen. Des Weiteren darf der Wagen nur mit 0,0 Promille Alkohol gefahren werden. (Denkt an die Personen, die Ihr befördert.)
Begleitetes Fahren ist in dem Bus nicht erlaubt.
Während der Fahrt
Allgemeine Fahrt
Es gilt die StVO bzw. die Straßenverkehrsordnung des jeweiligen Landes (Staates). Diese Regeln müssen eingehalten werden.
Denkt bei der Fahrt daran, dass Ihr fremde Personen befördert. Daher sollte das defensive, vorausschauende Fahren an erster Stelle stehen.
Jeder Fahrer ist angehalten, das Fahrzeug pfleglich zu behandeln, die geltenden Verkehrsregeln zu beachten und die vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten einzuhalten.
Die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten ist das oberste Gebot für jeden Fahrer. Grundsätzlich gilt: Ein Fahrer darf höchstens 4,5 Stunden am Stück lenken. Danach muss er zwingend eine Pause von 45 Minuten einlegen, in der keine Tätigkeiten ausgeübt werden. Die Pause dient zur Erholung.
Der Fahrer ist dafür verantwortlich, dass die Nutzung des Vereinsbusses nur im Rahmen einer ordnungsgemäßen Fahrt erfolgt.
Witterung bei Nebel, Regen und Schnee (Einschränkung der Sicht, Rutschgefahr, angemessene Geschwindigkeit, Beleuchtung, Reifenprofil, Frostschutz, Winterketten, Eiskratzer etc.).
Umgang mit Stress und Ablenkung (beigelegtes Dokument beachten)
Tanken
Es muss Diesel getankt werden.
Der Tank befindet sich auf der Fahrerseite.
Neben der Tanköffnung befindet sich auch die AdBlue-Öffnung.
Getankt werden kann nur, wenn die Fahrertür offen ist.
AdBlue
Wenn die Anzeige leuchtet, muss auch AdBlue nachgefüllt werden.
Die Einfüllöffnung befindet sich neben dem Tank.
Öl
Wenn Ihr tankt, prüft bitte auch den Ölfüllstand.
Wenn der Ölstand zu gering ist, füllt bitte Öl nach (Spezifikation siehe Bedienungsanleitung).
Taschenlampe
Diese befindet sich im Handschuhfach. Bitte nach Gebrauch dort wieder hinlegen.
Warnwesten
Diese befindet sich im Handschuhfach. Bitte nach Gebrauch dort wieder hinlegen.
Fahrzeugschein
Eine Kopie befindet sich im Handschuhfach. Bitte nach Gebrauch dort wieder hinlegen.
Das Original liegt beim 1. Vorsitzenden Ansgar Spiekermann.
Notfallnummern
Polizei: Telefon: 110
Versicherung:
Verein:
Fahrzeugwart:
Geschäftsführer:
Marius Grüne
1. Vorsitzender
Ansgar Spiekermann
2. Vorsitzende
Martina Hörstemeier
Unfall
Solltet Ihr einen Unfall haben, beachtet bitte Folgendes:
1. Polizei rufen, auch wenn Ihr der Verursacher seid.
2. In dem Auto liegt die grüne Versicherungskarte, diese bitte ausfüllen
3. Tauscht bitte die Kontaktdaten mit dem Unfallpartner aus.
4. Solltet Ihr nicht weiterfahren können, dann sucht bitte eine Reparaturwerkstatt vor Ort.
5. Kontaktiert bitte den Fahrzeugwart oder den 26er Vorstand.
Reparatur
Diese befindet sich im Handschuhfach. Bitte nach Gebrauch dort wieder hinlegen.
Serviceheft
Diese befindet sich im Handschuhfach. Bitte nach Gebrauch dort wieder hinlegen.
Grüne Versicherungskarte
Diese befindet sich im Handschuhfach im Serviceheft.
Bitte nach Gebrauch dem Fahrzeugwart Bescheid geben, damit wir eine neue Karte bestellen können.
Schutzbrief
Diese befindet sich im Handschuhfach.
Nach der Fahrt
Fahrzeugmängel
Beginn, Dauer und Entfernung der Nutzung sind unverzüglich nach Beendigung der Fahrt im Fahrtenbuch einzutragen. Der Fahrer-Name ist deutlich lesbar einzutragen und gilt als Unterschrift.
Das Fahrzeug ist in vollgetanktem Zustand zurückzugeben, außer bei Kurzfahrten unter 50 km.
Sind Reinigungsarbeiten erforderlich, so hat der Fahrer diesen Umstand bei Abgabe des Fahrzeugs mitzuteilen.
Festgestellte Defekte, die bei Antritt der Fahrt noch nicht bekannt waren, bitte unbedingt bei Rückgabe des Fahrzeugs melden – am besten schriftlich.
Fahrzeugreinigung
Der Fahrer und die Mitfahrer haben dafür Sorge zu tragen, dass keine Gegenstände, insbesondere Sporttaschen oder Sportsachen, im Fahrzeug zurückbleiben. Diese werden sonst im Container max. einen Monat gelagert.
Alle Insassen haben dafür zu sorgen, dass Müll sofort entsorgt wird und größere Verunreinigungen des Fahrzeugs, insbesondere des Innenraums, unterbleiben beziehungsweise entfernt werden.
Ist das Fahrzeug extrem verschmutzt, so muss es außen gewaschen und innen gereinigt werden. Dies sollte nicht auf dem Fahrzeugwart hängen bleiben.
Besonderheiten:
Alle wichtigen schriftlichen Unterlagen liegen im Handschuhfach oder auf dem Armaturenbrett.
Eventuelle Bußgeldbescheide bzw. Strafanzeigen gehen zunächst an den Halter, werden jedoch an den Fahrer weitergeleitet.
Verkehrsunfälle/ Beschädigungen sind grundsätzlich polizeilich aufzunehmen.
Beim Verhalten nach einem Unfall gelten die allgemeinen Regeln der StVO (Nutzung von Warnweste, Warndreieck, sicheren Standort suchen, Notrufnummern etc.).
Bei Auftreten besonderer Ereignisse, insbesondere bei einem Unfall/ Beschädigung, ist unverzüglich, ggf. mittels Handy, der Fahrzeugwart oder ein 26er Vorstandsmitglied zu informieren.
Bei notwendigen sofortigen Reparaturen während der Fahrt gilt das Gleiche wie im Abschnitt „Unfall“.
Das Fahrzeug darf während einer Tour von einem weiteren Fahrer gefahren werden. Die Verantwortung für das Fahrzeug bleibt aber beim eingetragenen Fahrer.
Hinweise für die Mitfahrer:
Im Vereinsbus gilt absolutes Rauchverbot ohne jede Ausnahme. Des Weiteren ist der Verzehr von Speisen und Getränken grundsätzlich untersagt. Dies kann an den Raststellen erfolgen.
Dies ist kein Partybus, wir gehen mit dem Bus sorgsam um.
Auch wenn andere schon die ersten Macken in den Wagen gebracht haben, versuchen wir, weitere zu vermeiden.
Der Fahrer darf während der Fahrt nicht gestört werden.
Der Fahrer und die Mitfahrer haben dafür Sorge zu tragen, dass keine Gegenstände, insbesondere Sporttaschen oder Sportsachen, im Fahrzeug zurückbleiben. Diese werden sonst im Container gelagert.
Alle Insassen haben dafür zu sorgen, dass Müll sofort entsorgt wird und größere Verunreinigungen des Fahrzeugs, insbesondere des Innenraums, unterbleiben beziehungsweise entfernt werden.
Übersicht der Vereinsbusnutzung
Allgemeine Informationen zum Bus findet Ihr in der Betriebsanleitung und in der Kurzanleitung.
Der Bus sollte immer so behandelt werden, als wäre er das eigene Fahrzeug.
Damit wir alle lange etwas von dem Bus haben, sollten wir immer daran denken, dass der Bus der Gemeinschaft dienen soll. So sollten wir es auch bei den Nutzungskosten sehen. Damit hier kein Streit aufkommt, wurde die folgende Regelung für die Buchungen und die Kosten erstellt.
Regelungen der Vereinsbusnutzung
Des Weiteren haben wir ein Dokument erstellt, in dem wir Hinweise zusammengestellt haben, die bei der Fahrt zu beachten sind. Diese Hinweise sind sowohl für die Fahrer als auch für die Mitfahrer gedacht. Eigentlich denken wir, der gesunde Menschenverstand sagt einem, was richtig und was falsch ist. Wer sich aber nicht sicher ist, kann dies noch einmal nachlesen, da man sich ja auch nicht alles merken kann.
Hinweise für die Vereinsbusnutzung
Wir werden regelmäßig das Fahrzeug von einem Sachverständigen auf die UVV (Unfallverhütungsvorschrift) kontrollieren lassen. Einen solchen regelmäßigen Check müssen wir auch mit den Fahrern durchführen. Dafür werden wir die "Fahrer UVV" durchführen. An diesen müssen die Fahrer regelmäßig teilnehmen. Diese beinhaltet auch die regelmäßige Führerscheinkontrolle.
Führerscheinkontrolle und Nachweispflicht
Wir hoffen, dass die Fahrt Euch gefallen hat und Ihr gut mit dem Fahrzeug zurechtgekommen seid. Sollten bei der Fahrt Schäden am Fahrzeug entstanden sein oder sollte die Fahrt kostenpflichtig sein, ist bei der Rückgabe des Fahrzeugs das Formular Rückgabe des Vereinsbusses auszufüllen:
Rückgabe des Vereinsbusses
Führerscheinkontrolle
Zur Kontrolle des Führerscheins verwenden wir das folgende Dokument.
Ihr könnt es gerne zum Ausleihen des Fahrzeuges ausdrucken, ausfüllen und gleich mitbringen, dann geht das Ausleihen deutlich schneller.