Abmelden als Mitglied

Wir bedauern es sehr das Sie keine Mitglied mehr sein wollen.

Vielleicht wollen Sie nur am Sport nicht mehr teil nehmen und passives Mitglied werden, somit den Verein DJK Sümmern/ SG Iserlohn Sümmern weiter unterstützen. Dann kommen Sie hier>>> auf das Ummeldeformular.

Sollten Sie aber tatsächlich kein Mitglied mehr sein wollen dann folgen Sie bitte den unten aufgeführten Informationen.

Laut Satzung können Sie als Mitglied nur zum 31.12. des Jahres kündigen. Die Kündigung hat 4 Wochen vor dem 31.12 zu erfolgen. Also ca. bis zum 1.12. des Jahres.  

Abmeldungen schicken Sie uns bitte schriftlich entweder per normaler Post oder auch per E-Mail an info (at) djk-suemmern.de  Bitte sicken Sie das Schreiben nicht postalisch als Einschreiben an die Adresse. Sollten wir nicht vor Ort sein müssen wir auch noch hinter dem Brief her laufen.

Es wäre schön wenn Sie uns kurz auch den Grund ihrer Abmeldung mit, da wir natürlich immer bemüht sind, unsere ehrenamtliche Arbeit weiter zu verbessern. So können wir sehen woran es liegt.

Anschließend erhalten Sie ein Bestätigungsschreiben ihrer Kündigung. Wir bitten um Verständnis, dass es beim Beantworten zu Verzögerungen kommen kann. Wir beantworten Kündigungen in der Regel zweimal im Jahr.

Abmeldung Volleyball

Wenn Sie sich vom Volleyball abmelden, schreiben Sie bitte eine Mail an: Volleyball@djk-suemmern.de 

Dort erhalten Sie dann auch einen Freigabe-Code. 

 

Information zum Thema Kündigung in der Satzung

§ 7 Beendigung der Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft endet
    - durch Austritt aus dem Verein (Kündigung);
    - durch Ausschluss aus dem Verein (§ 8);
    - durch Tod;
    - durch Auflösung des Vereins;
    - durch Erlöschen der Rechtsfähigkeit der juristischen Personen.
  2. Der Austritt aus dem Verein (Kündigung) erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Der Austritt kann zum Ende eines Jahres (31.12.) unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen erklärt werden.
  3. Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedschaftsverhältnis. Noch ausstehende Verpflichtungen aus dem Mitgliedschaftsverhältnis, insbesondere ausstehende Beitragspflichten, bleiben hiervon unberührt. Vereinseigene Gegenstände sind dem Verein herauszugeben oder wertmäßig abzugelten. Dem austretenden Mitglied steht kein Anspruch auf Rückzahlung überzahlter Beiträge zu.